Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung) vom 19.12.2011 ist am 23.02.2012 in Kraft getreten und gilt unbefristet.
Die Selbstüberwachungsverordnung legt den Mindestumfang der eigenverantwortlichen Überwachungsmaßnahmen für Abwasseranlagen fest und beschreibt die dafür erforderlichen Daten sowie deren Dokumentation.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Wasser (26-3)
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